Text Prof. Hans-Dieter Pfannenstiel
Bilder Prof. Hans-Dieter Pfannenstiel
Noch fordern unsere Jagdgesetze gesunde Wildbestände, die an die jeweilige Landeskultur angepasst sein sollen. Mit Landeskultur ist der Zustand unserer Kulturlandschaft gemeint. Anpassung an die Landeskultur bedeutet, Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sollen ohne unzumutbare Beeinträchtigungen durch Wild möglich sein. Hierbei spielen Schalenwildbestände, die auf dem Feld und im Wald erheblich zu Schaden gehen können, die Hauptrolle. Gesund ist ein Wildbestand dann, wenn er frei von Krankheiten und nach Geschlecht und Altersstruktur so aufgebaut ist, dass das Wild seiner natürlichen Sozialstruktur gemäß leben kann.
Im Freiland sind ökologische Zusammenhänge von enormer Komplexität. Neben intra- und interspezifischen Interaktionen von Fauna und Flora spielen auch Beziehungen zur abiotischen Umwelt (Boden, Klima etc.) eine große Rolle. Folge dieser komplizierten Wechselwirkungen ist beispielsweise für jede Tierart eine bestimmte Kapazität ihres Lebensraums. Ein Habitat (Lebensraum einer Art) kann demnach jeweils nur eine bestimmte Anzahl an Individuen tragen. Auch in unserer Kulturlandschaft wird sich ohne Eingreifen des Menschen die Maximalzahl von Individuen einer Art in einem Gebiet stets an der vorhandenen Lebensraumkapazität orientieren. Und ganz wichtig: Alles was Feld und Wald dem Wild zu bieten haben, ist bestimmend für die Habitatkapazität. Ein Weizenfeld in der Milchreife oder eine Naturverjüngung werden also beispielsweise vom Rotwild als natürliche Ausstattung seines Lebensraums betrachtet. Landwirte und Waldbauern sehen das naturgemäß anders. Wenn wir also nicht eingreifen, werden Wildbestände soweit anwachsen, bis die vorhandene Habitatkapazität ausgereizt ist. Nicht tragbare Wildschä...