Text Prof. Dr. Dr. habil. Sven Herzog Bilder Eike Mross
Früher litten wir unter den Verbrechen, heute leiden wir unter den Gesetzen!“ Warum nur fällt mir spontan dieses dem alten Tacitus (Publius Cornelius Tacitus, um 55 bis 120 n. Chr.) zugeschriebene Zitat ein, wenn ich an Rheinland-Pfalz, genauer gesagt, wenn ich an das neue Landesjagdgesetz von Rheinland-Pfalz denke?
Vor einigen Wochen passierte ein Gesetzesentwurf für ein neues Landesjagdgesetz den rheinland-pfälzischen Landtag. Die Gesetzesnovelle wurde in namentlicher Abstimmung mit 52 Ja- und 46 Nein-Stimmen beschlossen und soll im April 2027 in Kraft treten. Die Opposition (CDU, Freie Wähler und AfD) übte deutliche Kritik an der Gesetzesnovelle, ebenso zahlreiche Naturschützer und vor allem die große Mehrheit der unmittelbar Betroffenen, der Inhaber des Jagdrechts und Jagdausübungsrechts, der Grundeigentümer und Pächter.
Zur Erinnerung: Rheinland-Pfalz hat derzeit (noch) ein Landesjagdgesetz, das sich unter den übrigen Bundesländern in einigen Details positiv hervorhob. So galten insbesondere die Hegegemeinschaften, als Körperschaften öffentlichen Rechts aufgestellt, aus fachlicher Sicht als beispielhaft.
Vom neuen Gesetz kann man all das nicht sagen, es bedeutet im Gegenteil einen Rückschritt in Zeiten, zu denen man Wildtiere in Schädlinge und Nützlinge einteilte und erstere mit mehr oder minder fragwürdigen Methoden auszurotten trachtete.
Natürlich will das im Jahre 2025 niemand, und wenn doch, würde er/sie dies nie offen sagen.
Es ist einmal mehr das Thema Klimawandel, welches als Grund bemüht wird. Und vermutlich ist das alles zumindest von vielen Akteuren sogar gut gemeint. Nun wissen wir aber auch, dass „gut gemeint“ nur allzu oft das Gegenteil von „gut gemacht“ ist …
Der durchaus berechtigten Frage, was denn...