Ein Berufsjäger in Schweden hat in seinem Revier einen starken Braunbär, den er im Laufe des Jahres immer wieder bestätigen kann. Als sich ein Jagdgast auf diesen bestimmten Petz ansagt, scheint dessen Schicksal besiegelt ...
Text: Bernd Spoerke
Fotos: Erich Marek
Von April bis Mitte Oktober lebe ich in Schweden und durchstreife ein Gebiet von ca. 8.600 Hektar, in dem ich das Jagdrecht habe und auch Jagdgäste führe. Der Jagdgast, der schon seit zwei Jahren auf meinen Anruf mit den Worten: „Du kannst kommen, Bär am Riss!“, wartet, hatte bei einer Hahnenjagd einen stattlichen Bären beobachtet und später den Wunsch geäußert, so einen Burschen mit mir zu erjagen. Hierzu muss man wissen, dass in unserer Provinz Hälsingland z. B. 2014 etwa 50 Bären zum Abschuss freigegeben wurden, die nach ca. einer Woche erlegt waren. Die Aussicht, meinen Jagdgast zu Schuss zu bringen, stand gut.
Das Jagdrecht ist gebunden an das Grundeigentum. Die Grundeigentümer schließen ihre Flächen großflächig zu einem Jagdbezirk zusammen, um eine vernünftige Jagdausübung zu gewährleisten.
Die Inhaber des Jagdrechts dürfen hier unter anderem die Jagd auf den Bären ausüben und auch einen Jagdgast führen, der einen gültigen Jagdschein haben muss.
Mit einer schriftlichen Jagdeinladung kann der Gastjäger die Einfuhr von Waffe und Munition beantragen. Die Erlaubnis zur Einfuhr erteilt das Polizeiamt des Zielortes (wer bei Google „private Einfuhr von Waffen nach Schweden“ eingibt, kann genau nachlesen, wie das Ganze funktioniert). Vor Ort müssen eine staatliche Jagdkarte und ein Tagesjagdschein gelöst werden. Die meisten Jagdgäste nutzen jedoch ein Gewehr des Gastg...