In Brüssel wurden am 3. Februar Vorschläge für ein Totalverbot bleihaltiger Jagdmunition bekannt gegeben.
Die Europäische Chemikalien-Agentur (ECHA) veröffentlichte einen Bericht dazu. Im Juli 2019 hatte die EU-Kommission die Agentur beauftragt, entsprechende Empfehlungen zu erarbeiten. ECHA schlägt vor, dass Bleischrot mit einer Übergangsfrist von fünf Jahren verboten wird. Verbleite Kugelmunition über Kaliber 5,6 mm soll mit einer Übergangsfrist von 18 Monaten und Randfeuer- sowie Kugelpatronen unter 5,6 mm mit einer Übergangsfrist von fünf Jahren verboten werden.
Ausnahmen wären bei Sportmunition möglich, wenn eine vollständige Beseitigung der Bleieinträge in die Umwelt sichergestellt wird. ECHA sieht diese Maßnahmen als gerechtfertigt an wegen der angeblichen Risiken verbleiter Munition für Mensch und Umwelt. Militär- und Behördenmunition ist von der Regelung ausgenommen, ebenso die Verwendung von Munition in geschlossenen Räumen.
Die neuen Verbotsankündigen erscheinen wenige Tage, nachdem ein umstrittenes Verbot von Bleischrot in und in der Umgebung von unklar definierten „Feuchtgebieten“ in der EU in Kraft getreten ist. Dieses ebenfalls von ECHA in einem wegen EU-Regelverstößen kritisierten Verfahren vorbereitete Verbot war mit einer Mehrheit von 52% vom EU-Parlament beschlossen worden.
rdb